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Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

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Infos Online unter ehrenamtskarte.rlp.de
Ansprechpartnerin bei der VG Landstuhl: Frau Rodgers-Walther, Tel: 06371/83-119, E-Mail: jennifer.rodgers-walther@landstuhl.de

Was ist die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz?

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.
Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte(at)stk.rlp.de.

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.

Welche Vergünstigungen gibt es in der VG Landstuhl?

Einige Beispiele:
  • Heimatfreunde Landstuhl, Burgspiele: Ermäßigter Eintrittspreis
  • Naturerlebnisbad Landstuhl: 1 Euro Ermäßigung auf den Eintrittspreis für Jugendliche und Erwachsene
  • Stadthalle Landstuhl: 20% Ermäßigung auf den Eintritt bei Veranstaltungen
  • Kulturfabrik Linden: 25% Ermäßigung auf die Benutzungsgebühr
  • Trippstadt: 10% Ermäßigung auf die Benutzungs- und Übernachtungsgebühr im Wanderheim und 20% in der Karlstalhalle Trippstadt
  • 1,50 Ermäßigung auf Einzelkarten im Warmfreibad Trippstadt
  • Vergünstigungen bei der Benutzungsgebühr der Hallen in vielen Ortsgemeinden
Informationen zur Ehrenamtskarte als PDF herunterladen

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