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Bezuschussung Landstuhler Vereine

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Örtliche Vereine der Sickingenstadt Landstuhl haben die Möglichkeit für eigene Veranstaltungen im Jahr 2024 einen Zuschuss zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Ausrichter der Veranstaltung muss ein örtlicher Verein sein.
  • Die Veranstaltung muss in der Sickingenstadt Landstuhl stattfinden.
  • Die Veranstaltung muss für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein.
  • Die Bezuschussung beträgt pauschal 500 € je Veranstaltung.
  • Der Betrag von 500 € bezieht sich auf die Veranstaltung; richten mehrere Vereine gemeinsam eine Veranstaltung aus, werden die 500 € nur einmal gezahlt.
  • Der Zuschussantrag ist vor der Veranstaltung schriftlich zu stellen.

Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden nach Reihenfolge des Eingangs der Anträge bearbeitet.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Romanet unter Telefonnummer: 06371/83-238 oder monika.romanet@landstuhl.de.

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